ANMELDUNG zu den 13. Afrika Tagen in Düsseldorf 2018
Wenn Sie Interesse an unserem Afrika-Markt 2018 haben, freuen wir uns, wenn Sie sich bei uns anmelden. Hinweise und Konditionen finden Sie zum Downloaden.
Senden Sie uns bitte das
vollständig ausgefüllt und unterschrieben Anmeldeformular an folgende
Adresse zu:
ENIJE for Afrika e. V.
Festenbergstr.7
40231 Düsseldorf
oder per Mail an enije@enije.com.
Offizieller Anmeldeschluss ist der 01. Juni 2018. Die Standplätze werden nach der Reihenfolge der Eingänge der Anmeldungen vergeben.
Standanmeldeformulare:
(bitte lesen Sie unbedingt die HINWEISE, weiter unten, bevor Sie sich
anmelden.)
Vereine und Organisationen, bitte hier downloaden:
Markthändler, bitte hier downloaden:
HINWEISE für Standanmelder:
Der Standbetreiber bekommt vom Veranstalter einen Platz zum Aufbauen seines Standes zugewiesen. Der Standbetreiber kümmert sich selbst um den Standaufbau und bringt seine Ausrüstung selbst mit (z.B. Zelt, Tische, Stühle, Lampen, Kabel).
Aufgrund der erhöhten Sicherheitsauflagen von Seiten der Stadt Düsseldorf weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die Auflagen umfassender geworden sind. So ist darauf zu achten, dass die "Fliegenden Bauten" (Zelte, Pavillons, etc.) standfest sein müssen. Neu ist ebenfalls, dass in "Fliegenden Bauten" Feuerlöscher (9-10 Löscheinheiten eines geeigneten Löschmittels) einsatzbereit und gültig geprüft vorzuhalten sind. In diesem Jahr werden Sie wieder vom Bauaufsichtsamt der Stadt Düsseldorf abgenommen.
Es dürfen nur die vom Gesundheitsamt zugelassene Trinkwasserschläuche verwendet werden. Die Versorgung mit Trinkwasser hat ausschließlich mit einen der genannten Schlauchtypen zu erfolgen.
Fahrzeuge dürfen nicht in der Anlage abgestellt werden. Das Befahren der Freizeitanlage ist ausschließlich außerhalb der Veranstaltungszeiten und nur zum Zweck der An-/Ablieferung gestattet. Vegetationsflächen dürfen nicht befahren werden und keine Fahrzeuge darauf abgestellt werden!
Strom und Wasser werden zentral bereitgestellt. Die Anschlussleitungen zu den Ständen müssen von den Standbetreibern selbst mitgebracht werden. Sonderwünsche bitte bei der Anmeldung angeben. Um Lärmbelästigung der Anwohner zu vermeiden, dürfen keine Stromgeneratoren betrieben werden.
Der Standbetreiber verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass die Plätze nicht beschädigt werden. Die Plätze sind so zu hinterlassen, wie sie vorgefunden wurden. Wenn dennoch Schäden entstehen sollten, haftet jeder Standbetreiber selbst.
Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen haftet der Standbetreiber auch für Schäden die von Dritten durch den Marktbetrieb entstehen.
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch oder an Standbetreibern bzw. Marktbesuchern entstehen. Jeder Standbetreiber muss die Umgebung seines Standes sauber halten und ist zur Abfallbeseitigung verpflichtet. Es wird eine Reinigungskaution in Höhe von 50,00 € zur Sicherheit erhoben, die nach Abbau und sauberem Zustand auf das Bankkonto zurück überwiesen wird. Parkmöglichkeiten in der Nähe der Plätze können vom Veranstalter nicht zur Verfügung gestellt werden.
Wegen Lärmminderung dürfen Musikhändler ihre Ware nur nach Absprache abspielen.
Stornierungen durch Standbetreiber sind schriftlich per Post, per Fax oder per E-Mail an den Veranstalter zu senden. Im Falle von Stornierungen vor dem ersten Veranstaltungstag ist der Standbetreiber verpflichtet nachstehende Kosten zu tragen:
bis 14 Kalendertage: 50 % des vereinbarten
Rechnungsbetrages
bis 07 Kalendertage: 75 % des vereinbarten
Rechnungsbetrages
weniger als 7 Kalendertage: 100 % des vereinbarten
Rechnungsbetrages
Dem Standbetreiber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem
Veranstalter durch die Stornierung kein oder ein geringer Schaden
entstanden ist.
Standbetreiber, die auf dem Gelände in ihren Zelten oder Wagen schlafen wollen, dürfen nach 21.00 Uhr keine Musik spielen, nicht kochen, keine externen Besucher empfangen und kein offenes Feuer machen. Die Zelte oder Wagen müssen so aufgestellt sein, dass das Gesamtbild des Parks nicht gestört wird.
Wir weisen darauf hin, dass der Park um 21.00 Uhr geschlossen wird und kein Eintritt oder Verlassen des Parks möglich ist. Die Übernachtung auf dem Gelände erfolgt auf eigenes Risiko. Für entstandene Schäden im Park oder den Sanitäranlagen durch diese Übernachtung muss selbst gehaftet werden.
Marktzeiten:
Freitag, 12. August von 13.00 bis 20.00 Uhr
Samstag, 13. August von 12:00 bis 20:00 Uhr
Sonntag, 14. August von 12:00 bis 20:00 Uhr
Aufbau:
Donnerstag 11. August von 16.00 bis 21.00 Uhr
Freitag 12. August von 09.00 bis 12.30 Uhr
Samstag 13. August von 08.00 bis 11.30 Uhr
Abbau:
Sonntag ab 20.00 Uhr – auf Absprache kann eine gesonderte Regelung
getroffen werden, muss aber unbedingt mit dieser Anmeldung angegeben
werden.
STANDGEBÜHREN:
Essensstände sind bereits alle vergeben
Verkaufsstand (Kunstgewerbe/Musikinstrumente/Zöpfe flechten/ Sonstiges):Standbreite: 3 Meter x 3 Meter
Alle Preise verstehen sich zzgl. 19 % MwSt.
Wenn zusätzlich zum Verkauf noch andere Dienste angeboten werden, so sind diese unbedingt bei der Anmeldung anzugeben.
Sollten Sie für Ihren Stand Strom benötigen, bitten wir um Verständnis, dass wir ab diesem Jahr auch eine Strompauschale je nach Höhe des Strombedarfs in Rechnung stellen müssen. Sie sind ver-pflichtet, an ihrem Stand eine entsprechende Kabelverlängerung vorzuhalten, um den Anschluss am zugewiesenen Verteilerkasten zu ermöglichen. Der Standbetreiber hat alle Vorgaben der Verkehrs-sicherungspflicht in Bezug auf seinen Stand und sämtliche Verkabelung selbstständig zu erfüllen.
Geben Sie bitte bei der Anmeldung die Anschlussart (Schukostecker bis 230V, 16 Ampere, 32 Ampere) und Anzahl sowie den voraussichtlichen kWh Verbrauch unter "Sonstiges" mit an.
Die Gebühr plus 50,00 € Reinigungskaution ist nach Erhalt der Rechnung auf u. g. Konto mit dem Überweisungszweck "AR-Nr." und "12. Afrika Tage Düsseldorf" zu überweisen.
ACHTUNG: Es ist KEINE Anmeldung und Barzahlung vor Ort möglich!!!
Vor Zahlung der vollständigen Gebühr gilt der Stand als nicht reserviert. Auf die Plätze haben säumige Aussteller keinen Anspruch und dürfen nicht vor der vollständigen Zahlung aufbauen.
Der Verkauf von sämtlichen alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken, wie beispielsweise Wasser, Säfte, Limonaden, Cola, Bier, Wein, Sekt ist verboten! Auf dem gesamten Festivalgelände besteht striktes Glasverbot. Zuwiderhandlungen werden mit 300,00 € Strafe geahndet und der Standbetreiber wird unverzüglich vom Platz verwiesen.
Sofern die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt, insbesondere Sturm- und Unwetter-warnung, Demonstrationen, Streik usw., nicht stattfinden kann, ist der Veranstalter von seiner Leistungspflicht befreit. Es besteht in diesem Fall kein Recht auf Rückzahlung der Standmiete.
Auch nach Zahlung der Standgebühr behält sich der Veranstalter das Recht vor, einen Aussteller bzw. Händler auszuschließen und die Zahlung zu erstatten.